Wie werde ich Tagesmutter/Tagesvater?
Wie werde ich Tagesmutter/Tagesvater? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Brauche ich eine bestimmte berufliche Vorbildung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen in Bezug auf die Bedingungen und Möglichkeiten im Berufsfeld einer Kindertagespflegeperson.
Bewerber*innen mit Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegepersonen müssen zunächst die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Zudem wird in einem 6-schrittigen Verfahren überprüft, ob diese für die Tätigkeit geeignet sind.
In sechs Schritten zur Kindertagespflegeperson
1. Besuch einer Informationsveranstaltung
In regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen beraten wir Interessierte u.a. zu Zugangsvoraussetzungen, den pädagogischen Anforderungen, dem Bewerbungs- und Eignungsprozess bis hin zu den besonderen Bestimmungen in der Kindertagespflege. Außerdem zeigen wir unterschiedliche Möglichkeiten auf als Kindertagespflegeperson tätig zu werden und informieren sowohl über die finanziellen Rahmenbedingungen als auch die sozial- und steuerrechtlichen Aspekte.
2. Bewerbung
Nach Teilnahme an einer Informationsveranstaltung erhalten alle Interessierten einen Bewerbungsbogen, den sie der Bewerbung beifügen. Die Anforderungen an eine vollständige und aussagekräftige Bewerbung finden Sie hier
3. Eignungseinschätzung
Die Fachberater*innen der Kontaktstelle Kindertagepflege setzen sich nach Eingang der Unterlagen mit den Bewerber*innen in Verbindung. Nach Prüfung der formalen Zugangsvoraussetzungen werden in persönlichen Gesprächen u.a. die Motivation, die Lebenssituation sowie pädagogische Vorerfahrungen erörtert und das eingereichte Kurzkonzept wird auf Umsetzbarkeit in Bezug auf die vorgegebenen Richtlinien überprüft. Soll die Kindertagespflegestelle in der eigenen Wohnung eingerichtet werden, wird diese im Rahmen eines Hausbesuches besichtigt. Ebenso dient dieser Termin dazu, Familienangehörige kennen zu lernen. Die Eignungseinschätzung endet mit einem Eignungseinschätzungsbericht, der, eine positive Einschätzung vorausgesetzt, eine Empfehlung zur Teilnahme an einer Qualifizierung bei einem Bildungsträger beinhaltet. Für die Anmeldung benötigen Sie auch die „Vereinbarung zur Kostenvereinbarung“ der Stadt Köln womit der Kurs vom Jugendamt vorfinanziert wird.
Der Eignungseinschätzungsbericht wird zur Kenntnis an das Jugendamt der Stadt Köln weitergeleitet.
4. Qualifizierung
Mit der „Empfehlung zur Teilnahme an einem Qualifizierungskurs“ können sich die Bewerber*innen bei einem der vier Qualifizierungsträger in Köln anmelden. Die Qualifizierung setzt sich aus einem Grund- und einem Aufbaukurs mit derzeit je 80 Unterrichtsstunden zusammen (Bewerber*inen mit einschlägiger pädagogischer Ausbildung können die Qualifizierung auf 80 Unterrichtsstunden verkürzen). Eine erfolgreich bestandene Prüfung schließt den Kurs ab, die Teilnehmer*innen erhalten vom Bundesverband Kindertagespflege e.V. das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ (nach dem DJI-Curriculum).
Die Qualifizierungsträger in Köln unterscheiden sich in den Schwerpunktthemen, den angebotenen Kurszeiten und zusätzlichen Angeboten wie beispielsweise Kinderbetreuung an den Kurstagen. Die Auswahl des Bildungsträgers obliegt dem Bewerber*innen.
5. Antrag auf Pflegeerlaubnis
Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Qualifizierung kann ein „Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis“ bei der Stadt Köln gestellt werden. Nach §43 SGB VIII ist diese notwendig, wenn Kindertagespflegepersonen
6. Eignungsfeststellung
Nach Antragseingang setzten sich die Fachberater*innen des Jugendamtes mit den Bewerber*innen zur Eignungsfeststellung in Verbindung. Diese beinhaltet unter anderem:
Bei positiver Eignungsfeststellung erteilt das Jugendamt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 SGB VIII mit dieser die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnen kann.