Das Wichtigste in Kürze:
Die Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben so weit möglich geöffnet.
Schließungen von Angeboten werden nicht immer zu verhindern sein, Eltern
haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsent-
schädigung.
Bei einem Infektionsfall in einem Kindertagesbetreuungsangebot besteht eine
Testpflicht für die Kinder.
In den Kommunen, in denen PCR–Pooltests angeboten werden, muss auf-
grund mangelnder Laborkapazitäten unter Umständen wieder auf Schnelltests
umgestellt werden.
Im Anhang finden Sie einen Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall.