Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und die Coronatest- und Quarantäneverordnuung (CoronaTestQuarantäneVO) sind mit Wirkung zum 25. November 2021 aktualisiert worden. Die Änderungen in der CoronaBetrVO betreffen auch die Kindertagespflege in NRW. Diese sind zunächst bis 22.12.2021 gültig. Zur besseren Übersicht stellen wir Ihnen hier die Lesefassung (Änderungen sid gelb markiert) zur Verfügung
Coronabetreuungsverordnung vom 24.11.2021
Corona-Test- und Quarantäneverordnung vom 24,11,2021