Nachweise Masernimpflicht bis zum 31.12.2021 verlängert

Im aktuellen Rundschreiben teilt der Landschaftsverband Rheinland Informationen zum „Masernschutzgesetz Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention, Nachweispflicht für Kinder und in einer Betreuungsform gemäß §§ 43 und 45 SGB VIII tätige Personen und die damit zusammenhängende Verlängerung der Frist.

Das komplette Schreiben finden Sie hier

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