Essensgeld

Seit dem Ratsbeschluss vom 08.05.2018 ist die maximale Höhe des Essensgeldes in der Kindertagespflege in Köln festgelegt. Die Beträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. um 0,6 %. Vom 01.08.2025-31.07.2026 beträgt die Höhe des Essensgeldes bei einem Vollzeitplatz mit 40 Betreuungsstunden verteilt auf fünf Tage je Woche: 104,28€. Im Ratsbeschluss ist ebenso festgehalten: „Werden weniger Tage wöchentlich betreut, reduziert sich die Summe entsprechend“. Die sich ergebende Summe sollte angemessen, transparent und nachvollziehbar geregelt sein. Zur Orientierung kann eine analoge Reduzierung des Essensgeldbetrages dienen, bspw. bei einer viertägigen Betreuung ein max. Essensgeld von 83,42€, bei einer dreitägigen Betreuung von max. 62,57€ und bei einer zweitägigen Betreuung von max. 41,71€.

Für die Bearbeitung der Förderanträge bedeutet das, Anträge auf Förderung werden nur bearbeitet werden, wenn eine Angabe zur Verpflegung vermerkt ist und die max. Höhe des Essensgeldes nicht überschritten wird.

 

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