Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.
Die Handouts und Materialien zum diesjährigen Fachtag stehen nun zum Download bereit. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse und die Teilnahme am Fachtag und wünschen Ihnen viel Freude beim Nachlesen!
Das Ablaufverfahren für BuT/ Mittagessen in der Kindertagespflege (kostenfrei) bleibt unverändert!
Seit März gibt es personelle Verstärkung im Team Süd-Ost und zum Monatsende verabschieden wir eine langjährige Kollegin in den Ruhestand.
Die Stadt Köln wird die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagesschule zum 01.08.2025 anpassen. Die neue Elternbeitragssatzung soll für eine gerechtere Ausgestaltung der Einkommensstufen sorgen. Somit werden Familien mit geringerem Einkommen entlastet. Für Haushalte mit höheren Einkommen sind hingegen zusätzliche Beitragsstufen vorgesehen.
Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) bietet im Rahmen einer Projektförderung durch das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) eine vertrauliche
Rechts- und Steuerberatung im Handlungsfeld Kindertagespflege in NRW durch die Rechtsanwältin Iris Vierheller und die Steuerberaterin Cornelia Teichmann-Krauth an.
Den Vortrag von Prof. Dr. Jörg Maywald "Kinderrechtsbasierter Kinderschutz in der Kindertagespflege" anlässlich des 10 Kölner Fachtags Kindertagespflege am 12.04.2024 finden Sie hier nochmal zum Nachlesen
Die Fachdienststelle Kindertagespflege stellt ein neues Formular zum Nachweis der Fortbildungsstunden für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.
Mittel aus Stärkungspakt: Rund zwei Millionen Euro für Einmalzahlungen
Die Stadt Köln möchte in Köln tätige Kindertagespflegepersonen, die bis zum Stichtag 1. August 2023 öffentlich geförderte Betreuungsplätze anbieten, mit insgesamt rund zwei Millionen Euro finanziell unterstützen. Die Stadtverwaltung legt dem Hauptausschuss für seine Sitzung am Montag, 13. November 2023, eine Beschlussvorlage vor, die die einmalige Sonderzahlung vorsieht.