Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.
Am 30. April 2027 findet der nächste Fachtag zum Themenbereich Kinderschutz statt. Wir konnten bereits Prof. Martin Menzel für den Eröffnungsvortrag gewinnen und freuen uns auf einen spannenden Austausch.
Neben dem Start eines Modellprojekts mit einer neuen Fachberaterin in der Kontaktstelle, die gezielt die Elternarbeit in einzelnen Stadtgebieten verstärken wird, ist eine digitale Übersichtskarte über das Kindertagespflegeangebot in Köln geplant. Weitere Infos hierzu finden Sie im weiterführenden Artikel.
Die Fachdienststelle hat uns mitgeteilt, dass ab sofort alle Anträge auf Förderung (Anmeldungen) bearbeitet werden – unabhängig der bisherigen Drei-Monats-Regel. Die Mitarbeiter:innen der Verwaltung haben sofort mit der Umsetzung begonnen und wie immer erhalten Sie eine E-Mail, sobald Ihr Antrag auf Förderleistung bearbeitet und weitergeleitet wurde.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die „Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“ aktualisiert und zum 01.01.2026 neu veröffentlicht.
Wir haben die Fortbildungen auf unserer Website neu sortiert. Erste-Hilfe-Kurse sowie Kinderschutz-Fortbildungen sind nun über ein eigenes Suchkästchen leichter zu finden. Auch auf dem Fortbildungsnachweis für die Fachdienststelle Kindertagespflege kann zur besseren Übersicht eine Kinderschutzschulung mit einem eigenen Kästchen markiert werden.
Eltern erhalten zusätzlich zu den bisherige E-Mailanlagen mit jedem Vermittlungsvorschlag eine Information zu Bildung und Teilhabe, mit der Möglichkeit, bei Bewilligung eine Kostenerstattung für das Mittagessen in der Kindertagespflege zu erhalten. Den weiterführenden Link zu den Informationen, die Eltern im Rahmen der Vermittlung erhalten, finden Sie im Volltext.
Die Kindertagespflege zählt mittlerweile als Gemeinschaftseinrichtung, § 33 Abs. 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Somit sind die in § 6 IfSG gelisteten meldepflichtigen Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden, auch wenn es sich um einen Verdacht handelt. Bitte informieren Sie zudem die Fachdienststelle Kindertagespflege der Stadt Köln. Nicht alle meldepflichtigen Krankheiten sind vom Namen her in diesem Paragrafen gelistet. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte beim Gesundheitsamt nach.
Eine Wiederzulassungsliste hinsichtlich verschiedener Krankheiten des Landeszentrum für Gesundheit NRW finden Sie im folgenden Text.
Da es immer wieder zu Nachfragen oder Unsicherheiten bezüglich der Betreuung bei Ü3 Kindern kommt, finden Sie im folgenden Artikel die Definition der Stichtagsregelung.