Kindertagespflege inklusiv

Gemeinsame Betreuung

Alle Kinder haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung. In der Kindertagespflege werden alle Kinder gemeinsam betreut, gebildet und gefördert, unabhängig von Herkunft, Religion, Sexualität, Erstsprache, körperlicher Verfassung oder Entwicklungsstand.

Betreuung von Kindern mit einem erhöhten Förderbedarf

Kinder mit einer (drohenden) Behinderung, einer Entwicklungsverzögerung, einer chronischen Erkrankung oder anderen Teilhabeeinschränkungen können ebenfalls in der Kindertagespflege betreut werden. Aufgrund der überschaubaren Gruppengröße und der familienähnlichen Umgebung bietet die Kindertagespflege den Vorteil, dass eine individuelle Betreuung und Förderung optimal gestaltet werden kann. Bei Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf besteht für die Kindertagespflegeperson mit inklusiver Qualifikation die Möglichkeit, die Gruppe um einen Platz zu reduzieren. Durch diese Platzreduzierung umfasst eine Betreuungsgruppe dann maximal 4 Kinder, in einer Großtagespflegestelle nicht mehr als 7 oder 8 Kinder.

 

Voraussetzung zur Beantragung der erhöhten Förderleistung nach §§23, 24 SGB VIII

Die Kindertagespflegeperson kann für die Betreuung erhöhte Förderleistungen beantragen, wenn

  • eine Qualifikation der Kindertagespflegeperson im Bereich Inklusion vorliegt
  • die Gruppengröße um einen Betreuungsplatz durch die Tagespflegeperson reduziert wurde (durch Formular bestätigt)
  • von den Eltern eine Bewilligung des Antrages auf Eingliederungshilfe in der Kindertagespflege, der zuvor beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) gestellt wurde, vorgelegt wird

Wir bieten Ihnen eine heilpädagogische Fachberatung, regelmäßigen fachlichen Austausch untereinander und die Möglichkeit zur kollegialen Beratung in Vernetzungstreffen mit anderen inklusiv qualifizierten Kindertagespflegepersonen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Fachberaterin Andrea Kanschat

Tel.: 0221 913927-218, E-Mail: andrea.kanschat@kindertagespflege-koeln.de