Auftrag

Was ist der Auftrag einer Kindertagespflegeperson?

Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) setzt den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach § 24(2) SGB VIII um und regelt auch den festgelegten Anspruch des Kindes auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Die Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern, sodass die Familie der erste Lern- und Bildungsort des Kindes bleibt.

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Kindertagespflegepersonen haben somit per Gesetz den Auftragm jedes Kind in seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit individuell zu fördern. Neben der Sicherstellung der Grundbedürfnisse des Kindes, einer alltagsintegrierten Sprachförderung und Partizipation des Kindes, sollen im Rahmen der frühkindlichen Bildung auch Werte und Normen vermittelt werden. Zudem ist es wichtig, die kindlichen Selbstbildungsprozesse zu begleiten und das Kind hierbei zu unterstützen. Neben einem eigenen pädagogischen Konzept für die Kindertagespflegestelle, ist die Bereitschaft der Kindertagespflegepersonen zu Fort- und Weiterbildung obligatorisch. Außerdem wird eine hohe Kooperationsbereitschaft mit den Qualifizerungsträgern, sowie mit den Eltern -zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf- voraus.

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