Formen

Häusliche Kindertagespflege
Kindertagespflege wird am häufigsten im Haushalt der Kindertagespflegeperson angeboten. Hierzu muss der eigene Wohnraum (Wohnung/Haus) kindgerecht und atmosphärisch eingerichtet und rauchfrei sein. Ein eigener Garten (falls vorhanden) darf keine giftigen Pflanzen vorweisen, Gefahrenquellen müssen abgesichert sein (z.B. Teichabdeckung). Auch ein Park, Spielplatz oder Wald sollte in fußläufiger Nähe erreichbar sein. Unter besonderen Auflagen ist Tierhaltung mit Kindertagespflege im häuslichen Umfeld vereinbar.

Großtagespflege
In einer Großtagespflegestelle können bis zu drei Kindertagespflegepersonen insgesamt neun Kinder betreuen. Auch in dieser Konstellation muss jedes Kind einer festen Kindertagespflegeperson zuzuordnen sein. Großtagespflege kann in Köln nur in angemieteten, externen Räumlichkeiten angeboten werden.

Angemietete Räumlichkeiten
Wenn die Kindertagespflege nicht im eigenen Haushalt angeboten werden kann oder soll, sowie für Großtagespflegestellen, gibt es die Möglichkeit, externe Räume anzumieten. Aufgrund des Verbots von Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln kommen hierfür nur gewerbliche Immobilien in Frage. Da es für alle Räumlichkeiten einer Nutzungsänderung durch das Bauamt bedarf, benötigen Sie neben der finanziellen Absicherung immer auch eine große Vorlaufzeit bei der Umsetzung. Die wichtigsten Kriterien bei der Anmietung sind:

⦁ Erdgeschoss bzw. ebenerdige Lage
⦁ 2. Fluchtweg
⦁ ca. 6 qm Spielfläche pro Kind, insgesamt ca. 90 qm bei GTP
⦁ 2- Raum bzw. 3-Raum Prinzip bei Großtagespflege (2 Spielräume, 1 Schlafraum)
⦁ Küchen-/Essbereich
⦁ Sanitärbereich mit Wickelbereich
⦁ gute Belüftung aller Räume
⦁ ausreichendes Tageslicht in allen Räumen
⦁ Nutzungsänderung durch das zuständige Bauamt
⦁ Bei der Auswahl der Räume ist eine enge Zusammenarbeit mit der Fachdienststelle Kindertagespflege im Jugendamt der Stadt Köln erforderlich. Die Unterstützung durch eine/n Architekt:in ist empfehlenswert.

 

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