Anmeldung & Vermittlung

Kindertagespflegeplatz – So einfach geht´s 

  1. Antrag
    Stellen Sie frühzeitig, mindestens 6 Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn, einen Antrag auf Vermittlung einer öffentlich geförderten Kindertagespflegeperson. Der Antrag kann parallel zur Vormerkung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung gestellt werden. Sollten Sie bereits eine Kindertagespflegeperson gefunden haben oder sollte Ihr Kind einen erhöhten Förderbedarf haben, vermerken Sie dies bitte im Antrag. Sie können den Antrag downloaden und uns per E-Mail an kontakt@kindertagespflege-koeln.de, postalisch oder per Fax unterschrieben zukommen lassen. 
  1. Beratung
    Sie erhalten zeitnah eine Antragseingangsbestätigung. Im Anschluss nehmen unsere Fachberater*innen telefonisch Kontakt zu Ihnen auf. Falls notwendig, bieten wir Ihnen auch eine heilpädagogische Beratung zur Kindertagespflege an. Im Gespräch gleichen wir mit Ihnen die Daten ab, erfragen Einzelheiten und Wünsche, um Ihnen möglichst passgenau einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu vermitteln. In diesem Gespräch geben wir Ihnen einen ersten Ausblick auf die weitere Vorgehensweise im Vermittlungsverfahren und beantworten Ihre Fragen.
  1. Vermittlungsvorschlag
    Nach Erhalt eines Vermittlungsvorschlages (in der Regel per E-Mail) nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zur Kindertagespflegeperson auf und vereinbaren einen Termin zum persönlichen Kennenlernen. Bitte geben Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kontaktdaten zu jedem Vorschlag eine Rückmeldung. Nur so können wir Sie in der Vermittlung weiterhin berücksichtigen und Ihnen gegebenenfalls neue Vermittlungsvorschläge unterbreiten.
  1. Vertrag
    Wenn sie eine Tagespflegeperson für Ihr Kind gefunden haben, schließen Sie mit ihr einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag ab. Ein Beispiel für einen Betreuungsvertrag hat der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. veröffentlicht, exemplarisch können Sie diesen hier einsehen.
  1. Anmeldung
    Die Tagespflegeperson meldet Ihr Kind bei uns an, wir prüfen die Anspruchsvoraussetzung und genehmigen die Fördermittel. Bitte bestätigen Sie mit Ihren Unterschriften (alle Sorgeberechtigten) auf den Meldeformalen der Stadt den im Vertrag vereinbarten Betreuungsstart, die vereinbarte Stundenzahl, die Kosten und den Umfang der Verpflegung, sowie die vereinbarten Betreuungszeiten. Gleiches gilt bei Veränderungen in Bezug auf die Vereinbarungen oder die Abmeldung bei Kündigung des Vertrags.
  1. Erklärung zum Einkommen
    Zum Betreuungsstart senden Sie, zur Berechnung des Elternbeitrages, die Erklärung zum Einkommen an die Stadt Köln.