Familien die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, können noch bis 30.09.2023 für das Kita- und Schuljahr 2023/24 Leistungen aus dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ beantragen. Bis zu 90€/Monat können Familien für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertagespflege, Kita und Schule
Das Schreiben der NRW-Familienministerin zum Start des neuen Kindergartenjahres finden Sie hier
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW informiert Familien und Beschäftigte in einem Schreiben vom 25.01.2023 über die neuen Regelungen in der Kinderbetreuung, geltend ab dem 01. Februar 2023. Bei einem positiven Corona-Test entfällt die Isolationspflicht. Dadurch entfallen
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen „Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“ sind zum 11.01.2023 aktualisiert worden. Im Wesentlichen sind die verschiedenen Summen in Euro angepasst worden – zum Beispiel für die Sozialversicherungsbeiträge oder Minijobs. Unter Punkt
Positionspapier zur Betriebskostenpauschale