Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat neue Informationen zur Kinderbetreuung im Lockdown bis 31.01.2021 veröffentlicht. Für die Kindertagespflege gilt: Es besteht kein Betretungsverbot Die Betreuung der Kinder erfolgt im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge, eine Reduzierung der Betreuungszeit (wie in der Kindertageseinrichtung) ist
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung: CoronaSchVO ab 16.12.2020
Das MKFFI hat Informationen für Eltern und Kindertagespflegepersonen zum bevorstehenden Lockdown veröffentlicht. Zwar bleiben die Betreuungsangebote (abgeshen von den bereits geplanten Schließzeiten z.B. Weihnachten) geöffnet, der dringende Appell an alle Eltern geht aber, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die komplette
Der Minister Dr. Joachim Stamp hat sich in einem Brief heute an alle Eltern und Kindertagespflegepersonen gewendet. Das Schreiben zur „Kindertagespflege im Pandemiebetrieb“ finden Sie hier
Wir stellen Ihnen hier die aktuelle Coronaschutz und -betreuungsverordnung mit Gültigkeit vom 01.12.2020 -20.12.2020 zur Verfügung.
Mit seinem aktuellen Schreiben wendet sich Minister Dr. Joachim Stamp an die Leitungen, die Beschäftigten und die Träger von Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflegepersonen und die Eltern und Familien in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus finden Sie hier eine offizielle Information des MKFFI sowie ein Übersichtsblatt zum Umgang mit
Das MKFFI hat zum Stand 15.10.2020 die 9. Auflage der Handreichung Kindertagespflege in NRW herausgegeben. Handreichung Kindertagespflege in NRW, 15.10.2020
Die Expertenrunde Kindertagespflege Köln sucht neue Mitglieder. Kindertagespflegepersonen aus Köln können sich bei Interesse bewerben. Allgemeine Informationen zur Expertenrunde finden Sie hier, Informationen zu den Aufgaben und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier