Stichtagsregelung Ü3

Die Definition von Ü3-Betreuungen orientiert sich am Kitajahr, dass lt. KiBiz § 1 Abs. 3 einem Schuljahr entspricht – am 1. August startet und am 31. Juli des folgenden Jahres endet. Werden Kinder zum Start eines Kitajahres bis zum 01.11. desselben Jahres drei Jahre alt, zählen sie betreuungsmäßig als Ü3 Kinder. Dies ist die sogenannte Stichtagregelung.

Somit können zum Sommer 2026 keine Kinder in der Kindertagespflege angemeldet werden, die bis zum 01.11.2026 drei Jahre alt werden.

Sollten Sie dennoch Ü3- Anfragen von Elternseite erhalten, sprechen Sie bitte Ihre Fachberater: innen in der Fachdienststelle der Stadt Köln an, da eine solche Betreuung nur im Einzelfall und nur nach Prüfung und ggf. Abänderung Ihres pädagogischen Betreuungskonzepts möglich ist!

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