12. Dezember 2025
Die Kurzinformation zu Bildung und Teilhabe ist überarbeitet. Unser Ziel ist es, Kindertagespflegepersonen und Eltern besser zu unterstützen, damit Teilhabe und ein kostenloses Mittagessen möglich sind.
- Eine Antragstellung zu BuT ist zwingend erforderlich. Den Antrag finden Sie hier zum Download zur Ausgabe an die Eltern
- Sobald der Antrag bewilligt ist, müssen Eltern eine Bestätigung von Seiten der Kindertagespflegeperson einreichen, aus der hervorgeht, wie viel für das Mittagessen in der jeweiligen Kindertagespflegestelle zu zahlen ist. Hierzu wurde eine Vorlage erarbeitet, die Sie gerne nutzen können.
- Es gibt einen Datenabgleich zwischen der Fachdienststelle Kindertagespflege der Stadt Köln und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Daher muss kein Nachweis der Pflegeerlaubnis eingereicht werden
Die Kurzinformation sowie die Vorlage zur Bestätigung der Mittagessenszahlung finden Sie hier.
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