KiBiz-Reform

Kurz vor den Sommerferien wurde die Reform des KiBiZ (Kinderbildungsgesetz) beschlossen. Für die Kindertagespflege ändert sich wenig ab dem 01.08.2027. Hier ein kurzer Überblick über die Änderungen, die für die Kindertagespflege wichtig sind:

  • 18 Beobachtung und Dokumentation – hier wird zukünftig zwischen der Bildungsdokumentation und der Entwicklungsstanderhebung unterschieden
  • 19 Sprachentwicklung – hier ist im Rahmen der Entwicklungsstanderhebung die Sprachstandserhebung und der Sprachförderungsplan vorgesehen
  • 21 Qualitätsanforderungen, s. Neudefinition QHB
  • 22 zur Pflegeerlaubnis ändert sich Absatz 2 und Absatz 8 in Bezug auf Springer:innen und Anstellungsträger.
  • 24 Landeszuschuss – hier gibt es in Absatz 3 einige Änderungen
  • 46 Es ist erfreulich, dass die Landesförderung der Qualifizierung erhöht wird, besonders für sozialpädagogische Fachkräfte und für bereits tätige Kindertagespflegepersonen.

Vieles bedarf nun der Konkretisierung durch Rechtsvorschriften und Verordnungen. Diese liegen so kurz nach den Sommerferien noch nicht vor. Wir informieren, sobald diese zur Verfügung stehen.

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