Masern Impfpflicht für Kinder

Am 17. Juli 2019 wurde im Kabinett die Masern Impfpflicht für alle Kinder in Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.03.2020 in Kraft, entsprechende Nachweise müssen bis zum 31.07.2021 erbracht werden.

Weitere Informationen zum Beschluss erhalten Sie hier, eine Stellungnahme des Bundesverbandes Kindertagespflege zum Masernschutzgesetz finden Sie hier