Wegfall der meisten Coronamaßnahmen ab 01.02.2023 in der Kinderbetreuung

Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW informiert Familien und Beschäftigte in einem Schreiben vom 25.01.2023 über die neuen Regelungen in der Kinderbetreuung, geltend ab dem 01. Februar 2023.

Bei einem positiven Corona-Test entfällt die Isolationspflicht. Dadurch entfallen zukünftig die anlassbezogenen Corona-Tests. Die Testlieferungen und -verteilung werden somit Mitte Februar eingestellt. Wann wir die letzten Tests zur Abholung bereit halten teilen wir Ihnen zeitnah mit.

Das komplette Schreiben er Ministerin finden Sie hier

In einem vorangegangenen Brief weist das MKJFGFI daruf hin, dass weiter die Grundsätze gelten:
Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle. Kinder mit Fieber oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen zum Schutz der Beschäftigten, der Kindertagespflegepersonen und der anderen Kinder in diesem Fall nicht betreut werden.