Integrative Betreuung
Im Zuge der inklusiven Ausrichtung der Kindertagespflege freuen wir uns, wenn Sie Interesse haben, ein Kind mit besonderem Förderbedarf in Ihrer Tagespflege aufzunehmen.
Voraussetzungen für die Integrative Kindertagespflege sind:
Sie sind an der Betreuung eines Kindes mit besonderem Förderbedarf oder chronischer Erkrankung interessiert, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrer Fachberaterin vom Jugendamt in Verbindung.
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Köln bieten wir Ihnen:
Erhöhte Förderung
Die erhöhte Förderung kann von Seiten der für die Integrative Kindertagespflege zugelassenen Tagespflegeperson nur beantragt werden bei gleichzeitiger Reduzierung der Platzzahl. Bitte senden Sie die Meldung an die Kontaktstelle Kindertagespflege, die erhöhte Förderung wird genehmigt sobald die Bestätigung der Zugehörigkeit des Kindes zum Personenkreis des §53 SGB XII vorliegt.
Aufgrund des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gibt es derzeit Veränderungen bei der Anerkennung des Förderbedarfs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Andrea Kanschat (Tel.: 0221 913927-218, E-Mail: andrea.kanschat @kindertagespflege-koeln.de).