Informationen zu GEZ Beiträgen bei einer Betriebsstätte in der Privatwohnung

  • Ist die Betriebsstätte in einer Wohnung, besteht keine zusätzliche Beitragspflicht!
  • Nutzen Sie als Freiberufler/-in, Selbstständige/-r oder Unternehmer/-in für Ihre Tätigkeit einen Arbeitsort innerhalb einer Privatwohnung, dann ist dieser Raum zugleich Ihre Betriebsstätte. Es fällt für sie jedoch kein zusätzlicher Beitrag an, wenn die Wohnung bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie ein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung nutzen oder Ihren Arbeitsplatz im Wohnbereich eingerichtet haben. Zwar gilt die Betriebsstätte als beitragsfrei, es ist dennoch eine Anmeldung erforderlich.

Tipp: Wenn Sie vom Beitragsservice zur Klärung Ihrer Beitragspflicht angeschrieben werden, können Sie auf dem Antwortbogen (Abschnitt C) die Beitragsnummer angeben, unter der die Wohnung bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist. Für die Betriebsstätte fällt dann kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag an.

Zum Artikel: Selbstständige und freiberuflich Tätige: Müssen Sie für Ihren Arbeitsort den Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen?

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