Stichtagsregelung Ü3

Die Definition von Ü3-Betreuungen orientiert sich am Kitajahr, dass lt. KiBiz § 1 Abs. 3 einem Schuljahr entspricht – am 1. August startet und am 31. Juli des folgenden Jahres endet. Werden Kinder zum Start eines Kitajahres bis zum 01.11. desselben Jahres drei Jahre alt, zählen sie betreuungsmäßig als Ü3 Kinder. Dies ist die sogenannte Stichtagregelung.
Somit können zum Sommer 2026 keine Kinder in der Kindertagespflege angemeldet werden, die bis zum 01.11.2026 drei Jahre alt werden.

Ausnahmen hierzu stellen lediglich die Randzeitenbetreuung und die Einzelfallentscheidungen, mit gesonderter Lösung dar. Sollten Sie Ü3- Anfragen von Elternseite erhalten, sprechen Sie bitte Ihre Fachberater: innen in der Fachdienststelle der Stadt Köln an, um die Modalitäten zu regeln. Für eine Randzeitenbetreuung verweisen Sie bitte die Eltern an die Kontaktstelle zur Prüfung der Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise.

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