Vertretung

Verlässliche Betreuung bei Ausfall Ihrer Kindertagespflegeperson

Als Familie sind Sie auf eine verlässliche Betreuung und somit auch auf Vertretung bei Ausfall Ihres Betreuungsangebotes angewiesen. Vertretungs-Lösungen bieten Ihnen – wenn auch noch nicht flächendeckend – eine verbindliche und verlässliche Betreuung, wenn Ihre Kindertagespflegeperson beispielsweise krankheitsbedingt ausfällt. Die gesetzliche Grundlage zur Bereitstellung einer Betreuungsmöglichkeit für Ausfallzeiten über die Kommune ist in §23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII verankert.

Vertretung wird in unterschiedlichen Formen angeboten.

Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt

Bei allen Vertretungs-Lösungen stehen die Bedürfnisse Ihres Kindes im Mittelpunkt. So ist eine Vertretungs-Betreuung pädagogisch nur dann vertretbar, wenn die Eingewöhnung Ihres Kindes bei Ihrer Kindertagespflegeperson erfolgreich abgeschlossen ist. Erst dann kann eine Bindung zur Vertretungs-Kindertagespflegeperson gelingen.

Vertretungs-Lösungen und Modelle 

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kindertagespflegeperson, ob sie eine Vertretungs-Lösung anbietet. Der Betreuungsumfang kann im Vertretungsfall variieren. Alle Vertretungs-Kindertagespflegepersonen sind immer auch im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis. Für eine Vertretung fallen für Sie keine zusätzlichen Betreuungskosten an. 

1. Modell 1 – Vertretung im Team

Kindertagespflegepersonen können sich zusammenschließen und sich gegenseitig vertreten. In Ausfallzeiten kann ihr Kind von einer anderen Kindertagespflegeperson aus dem Team betreut werden. Ihr Kind lernt die andere Kindertagespflegeperson bei Besuchen oder auf dem Spielplatz kennen, so gelingt ein Bindungsaufbau. Wie die Vertretung genau abläuft, wer die anderen Kindertagespflegepersonen sind und von wem Ihr Kind betreut werden wird, wird vorab vereinbart.

2. Modell 2 – Zusammenarbeit mit einer Vertretungs-Kindertagespflegeperson

Kindertagespflegepersonen können mit einer festen Vertretungs-Kindertagespflegeperson zusammenarbeiten. In Ausfallzeiten wird Ihr Kind in den bekannten Räumen betreut. Die Vertretungs-Kindertagespflegeperson kommt regelmäßigen in die Gruppe, so dass ein Bindungsaufbau stattfindet. Die Regelungen zur Vertretung sollten Bestandteil des Betreuungsvertrags sein.

3. Modell 3 – Zusammenarbeit mit einem Vertretungs-Stützpunkt

Kindertagespflegepersonen können eine Kooperation mit einem Vertretungs-Stützpunkt abschließen. In Ausfallzeiten findet die Vertretung zumeist im Stützpunkt statt. Ihr Kind lernt diesen bei regelmäßigen Besuchen mit Ihrer Kindertagespflegeperson kennen. So findet ein Bindungsaufbau statt.

Aktuell gibt es vier Vertretungs-Stützpunkte: Ehrenfeld, Sülz, Mülheim und Kalk.

Dort arbeiten bis zu drei Vertretungs-Kindertagespflegepersonen. Sie betreuen maximal neun Kinder aus verschiedenen Gruppen bei kurzfristigen, zeitlich begrenzten Ausfällen der Kindertagespflegeperson. Die Öffnungszeiten sind von 8.00 bis 15.00 Uhr.

Der Träger der Vertretungs-Stützpunkte ist „wir für pänz e.V.“

4. Weitere Vertretungs-Lösungen – Anfrage über die Kontaktstelle

Wenn die Betreuung nicht stattfinden kann und es keine Vertretung über Ihre Kindertagespflege-Stelle gibt, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

Für kurzfristige und zeitlich begrenzte Ausfälle der Betreuung können wir gegebenfalls einen Platz  in einem der Vertretungs-Stützpunkte anbieten (siehe Punkt 3). Die Koordination läuft ausschließlich über die Kontaktstelle. Melden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte so schnell wie möglich an uns. Eine taggleiche Ersatzbetreuung ist jedoch nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir zur Klärung Ihrer Anfrage und zur Vorbereitung einer Vertretungs-Lösung Vorlaufzeit benötigen.  Sollte die Koordination der Ersatzbetreuung bis 14.00 Uhr abgeschlossen sein, so kann in der Regel damit am nächsten Tag gestartet werden.

Ansprechpartnerinnen

Barbara Schneider  0221 913927 232

Julia Stroth              0221 913927 215

vertretung@kindertagespflege-koeln.de