Wegfall der meisten Coronamaßnahmen ab 01.02.2023 in der Kinderbetreuung

Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW informiert Familien und Beschäftigte in einem Schreiben vom 25.01.2023 über die neuen Regelungen in der Kinderbetreuung, geltend ab dem 01. Februar 2023. Bei einem positiven Corona-Test entfällt die Isolationspflicht. Dadurch entfallen

Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege

Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen „Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“ sind zum 11.01.2023 aktualisiert worden. Im Wesentlichen sind die verschiedenen Summen in Euro angepasst worden – zum Beispiel für die Sozialversicherungsbeiträge oder Minijobs. Unter Punkt

Information Kindertagespflege ukrainisch

Der Bundesverband Kindertagespflege e.V. hat das Informationsblatt zur Kindertagespflege nun auch in ukrainischer Sprache veröffentlicht, diesen finden Sie hier Die deutsche Ausführung finden Sie zum Vergleich hier

Kostenlose Hotline zum Gesundheits- und Arbeitsschutz Kindertagespflegepersonen in NRW

Das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat eine Gesundheits- und Arbeitsschutz-Hotline speziell für Kita-Leitungen, Träger und Kindertagespflegepersonen eingerichtet. Die kostenlose Hotline für alle Fragen rund um den Gesundheits- und Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie ist ab heute, 26.05.2020, freigeschaltet. Tel.:  0800-589 2803 Beratungszeiten:

KiBiz-Reform ab Kita-Jahr 2020/21 verabschiedet!

Hier finden Sie die Pressemitteilung zur verabschiedeten KiBiz-Reform auf den Seiten des Ministeriums (MKFFI) und die Ergebnisse vom Fachtag des Landesverbandes Kindertagespflege NRW zum aktuellen Thema: „Mehr Qualität in der Kindertagespflege! Was wird sich im Zuge der KiBiz-Reform für die Kindertagespflege verändern?“

Masern Impfpflicht für Kinder

Am 17. Juli 2019 wurde im Kabinett die Masern Impfpflicht für alle Kinder in Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.03.2020 in Kraft, entsprechende Nachweise müssen bis zum 31.07.2021 erbracht werden. Weitere Informationen zum Beschluss erhalten Sie hier, eine Stellungnahme des