Energiepreispauschale (EPP) auch für selbständige Kindertagespflegepersonen

Die Bundesregierung zahlt aufgrund steigender Energiekosten derzeit eine Energiepauschale in Höhe von 300€ über die Arbeitgeber:innen an die Arbeitnehmer:innen aus. Auch selbständige Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit, diesen Zuschuss über die Einkommenssteuer in Anspruch zu nehmen. Dazu kann die Vorauszahlung für die Einkommensteuer, die für das dritte Quartal zum 10.09.2022 fällig wird, um 300€ gekürzt bzw. bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in den FAQs beim Bundesfinanzministerium.

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