Gesetz zur Krankenversicherung beschlossen

Für Kindertagespflegepersonen ebenso wie für andere sog. „Kleinselbstständige“ gilt ab 01.01.2019 eine neue Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und Selbstständige. Diese wird voraussichtlich bei 1.038,33 Euro liegen wobei sich damit der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat.

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