Regelung der Höhe eines angemessenen Essensbeitrages in der Kindertagespflege zum 01.08.2018

Zum 01.08.2018 greift die Regelung der Stadt Köln in Bezug auf die Höhe der Essensgeldzahlungen in der Kindertagespflege. Demnach lässt die Stadt Köln unter Berücksichtigung des §23 (1) Kinderbildungsgesetz ein Essensgeld von maximal 100€/Monat bei einer 5-tägigen Betreuung und Vollverköstigung (Frühstück, Mittagessen, Snacks und Getränke) zu. Werden weniger Tage betreut reduziert sich die Summe entsprechend. Unser Infoschreiben finden Sie hier

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