Am Sonntag, den 21. September 2025, sind wir mit einem Stand auf dem Weltkindertag am Rheinufer in Köln vertreten! Wir freuen uns auf bekannte Gesichter, einen informativen Austausch und auf viele kleine und große Besucher:innen. Kommt vorbei und entdeckt unseren Barfußparcours – ein Erlebnis für
In vielen Stadtteilen können wir auch kurzfristig Betreuungsplätze in der Kindertagespflege anbieten. Auch wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, beraten wir Sie gerne rund um das Thema Kindertagespflege und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Die Stadt Köln wird die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagesschule zum 01.08.2025 anpassen. Die neue Elternbeitragssatzung soll für eine gerechtere Ausgestaltung der Einkommensstufen sorgen.
Info-Abend für Eltern aus NRW Den Blick schärfen für die Eingewöhnung (digital) 15. Mai 2025 19.30-21.00 Uhr Die Eingewöhnung in der Kindertagespflege ist ein ganz besonderes Ereignis im Leben eines Kindes und seiner Eltern. Viele Elternteile fragen sich zum Beispiel: Wie kann ich mich und
Aufgrund von internen Umstrukturierungen setzen sich unsere teams neu zusammen. Alle Teams, Bezirke und Ansprechpartner:innen samt Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 13.01.2025 die aktualisierte Fassung der „Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege“ herausgegeben. Hierin finden sich die aktuellen Zahlen und Bemessungsgrenzen zu Besteuerung, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, zu Vergütung und zur Erstattung der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge. Alle aktualisierten
Der 11. Kölner Fachtag Kindertagespflege Köln findet am 4. April 2025 statt. Zum Thema „Vielfalt leben – Inklusion und Teilhabe in der Kindertagespflege“ haben wir neben einem Impulsvortrag zum Thema 11 spannende Seminare mit tollen Referent:innen geplant. Wir freuen uns über den großen Zuspruch zum
Die Geldleistung ist immer befristet bis 31.07. in dem Jahr, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Diese Befristung ist auch im Bescheid angegeben. Wenn das Kind über den 31.07. hinaus weiter betreut wird, muss die Kindertagespflegeperson dies mitteilen, damit die weitere Geldleistung veranlasst