Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.
Wie bereits 2025 soll auch im kommenden Frühjahr wieder ein Tag der offenen Tür stattfinden. Im letzten Jahr hatten sich über 90 Kindertagespflegepersonen an der Aktion beteiligt, die ein großer Erfolg war und von vielen Eltern genutzt wurde. Angesichts der Vermittlungssituation wird es immer wichtiger, präsent zu sein und die Kindertagespflege sichtbar zu machen. Die Organisation der Aktion übernimmt wieder Kindertagespflegepersonen aus den Vereinen in Zusammenarbeit mit der Fachdienststelle und der Kontaktstelle. Anfang des Jahres erhalten Sie weitere Informationen, wie Sie sich beteiligen können. Bis dahin: SAVE THE DAY: 21. März 2026
Da die Platzbelegung in diesem Jahr sehr herausfordernd war, richtet sich auch im kommenden Jahr der Fokus auf eine gezielte Elternakquise und eine verlässliche Elternarbeit. Erfahren Sie im Artikel, wie wir Sie dabei unterstützen und wie Sie Ihre Ideen zur Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit einbringen können.
Sobald klar ist, dass die aktuell betreuten Kinder einen Kitaplatz erhalten, können Sie uns gerne schon Ihre freien Plätze für den Sommer 2026 melden. Gleichzeitig erinnert die Stadt Köln daran: Abmeldungen bitte so früh wie möglich, Anmeldungen in der Kindertagespflege erst maximal drei Monate vor Betreuungsstart.
Wie die Zusammenarbeit mit Eltern im Zuge der Vermittlung noch besser gelingt und welche Schritte Missverständnisse vermeiden , können Sie im weiterführenden Artikel nachlesen.
Der Rat der Stadt Köln hat in der Ratssitzung vom 04. September 2025 beschlossen, rückwirkend ab dem 1. August 2025 die Förderleistungen pro Kind und Stunde sowie die Sachkosten und den Mietkostenzuschuss zu erhöhen. Zudem werden die Vertretungsstützpunkte finanziell besser ausgestattet, und personell um mobile Springerkräfte ergänzt.
Seit dem Ratsbeschluss vom 08.05.2018 ist die maximale Höhe des Essensgeldes in der Kindertagespflege in Köln festgelegt. Die Beträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. um 0,6 %. Vom 01.08.2025-31.07.2026 beträgt die Höhe des Essensgeldes bei einem Vollzeitplatz mit 40 Betreuungsstunden verteilt auf fünf Tage je Woche: 104,28€.
Wenn Sie ein Kind abmelden, schicken Sie bitte die Abmeldung möglichst frühzeitig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Anträge auf Förderleistung können drei Monate im Voraus angenommen und bearbeitet werden.
Anträge auf Förderleistung sind Dokumente, deren Inhalte über die Unterschriften von Ihnen als Kindertagespflegeperson und von Eltern bestätigt sind. Daher können wir keine Anträge auf Förderleistung mit nachträglichen Änderungen bearbeiten, weil bei Änderungen per Tipp-Ex, händisch durchgestrichener oder ergänzter Passagen nicht ersichtlich ist, ob beide Vertragspartner (Eltern und/ oder Kindertagepflegeperson) diesen Änderungen zugestimmt haben.
Herr Keuper-Beforth hat nach über 10 Jahren die Kontaktstelle Kindertagespflege zum 31.07.2025 verlassen. Viele von Ihnen kennen Herrn Keuper-Beforth aus seiner Tätigkeit im früheren Regionalteam 1, Innenstadt linkrheinisch und Rodenkirchen. In den letzten Jahren war Herr Keuper-Beforth für den Bereich Statistik, Datenbank und externe Kindertagespflegepersonen zuständig. Ein Teil seiner Aufgaben übernimmt zukünftig Birgit Backes aus dem Verwaltungsteam.