Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.
Die Betriebskostenpauschale ist ab diesem Jahr auf 400 € angehoben worden. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 06.04.2023 bekannt gegeben.
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. hat die 10. Auflage "Was bleibt?!" veröffentlicht.
Kindertagespflegepersonen finden in dieser Broschüre Tipps und Informationen zur Besteuerung des EInkommens und den sozialversicherungstechnischen Auswirkungen.
Die Bundesregierung zahlt aufgrund steigender Energiekosten derzeit eine Energiepauschale in Höhe von 300€ über die Arbeitgeber:innen an die Arbeitnehmer:innen aus. Auch selbständige Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit,diesen Zuschuss über die Einkommenssteuer in Anspruch zu nehmen.
Anlässlich des 30jährigen Ratifizierungsjubiläums der UN-Kinderrechtskonvention hat "Der Paritätische" eine neue Arbeitshilfe herausgegeben: „Kinderrechte stärken! Selbstevaluation zur Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung“.
Die Stadt Köln hat den Antrag auf Förderung aktualisert. Diesen finden Sie in den Downloads
Der Landesverband Kindertagespflege NRW hat die Nusterbetreuungsvereinbarung im November 2021 aktualisiert.
Die Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Kindertagespflege- damit es allen gut geht" wurde im Juli 2021 aktualisiert. Sie unterstützt die Kindertagespflegeperson bei der sicheren und gesunden Betreuung der Kinder und gibt Hinweise für die eigene Sicherheit und Gesundheit.
Aus "Tagespflege" wird "Kindertagespflege"! Neben dieser begrifflichen Veränderung wurden am 22.04.2021 vom Bundestag im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) weitere Änderungen, auch die Kindertagespflege betreffend, beschlossen.