Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln. Zusätzlich erhalten Sie drei Mal jährlich unseren Newsletter mit zusammengefassten Informationen und Neuerungen per E-Mail.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen in Bezug auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen in der Kindertagespflege (vgl. § 51 Absatz 1 Satz 1 KiBiz) wurde der Antrag auf Förderleistung geändert.
Bitte nutzen Sie ab sofort ausschließlich das neue Formular.
Das MKFFI hat eine Empfehlung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege herausgegeben. Diese ist in 12 Sprachen erschienen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weist im Erlass vom 19.08.2020 darauf hin, dass das Verbot der Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge auch mit in Kraft treten des KiBiz am 01.08.2020 bestehen bleibt.
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland bietet auch im kommenden Jahr einen Zertifikatskurs "Inklusion im Elementarbereich" an.
Sie können sich freiwillig alle zwei Wochen testen lassen. Wie das genau funktioniert und was Sie dafür brauchen, entnehmen Sie bitte der letzten Info-Mail des Jugendamtes an Sie.
Das Jugendamt der Stadt Köln hat das Formular etwas angepasst.
Das MKFFI bietet eine Arbeitsschutz-Beratungs-Hotline an. Die Anrufenden können sich zu auftretenden Fragen im Hinblick auf die Themen Arbeitsschutz / Schutz von Beschäftigten und Kindern / Infektionsprävention und Hygienestandards beraten lassen
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bedankt sich in einem Video bei allen Kindertagespflegepersonen, die sich um die Betreuung und das Wohl der Jüngsten kümmern.