Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln. Zusätzlich erhalten Sie drei Mal jährlich unseren Newsletter mit zusammengefassten Informationen und Neuerungen per E-Mail.
Aus "Tagespflege" wird "Kindertagespflege"! Neben dieser begrifflichen Veränderung wurden am 22.04.2021 vom Bundestag im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) weitere Änderungen, auch die Kindertagespflege betreffend, beschlossen.
Die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Frist zum Nachweis des Schutzes gegen Masern wurde vom 31. Juli 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integrationdes Landes Nordrhein-Westfalen hat die aktualiserte Fassung der Handreichung Kindertagespflege NRW veröffentlicht.
Allen Kindertagespflegepersonen steht ab sofort das neue Vermittlungsprofil zur Verfügung. Hiermit ist es möglich neben den Betreuungszeiten und Angaben zur Erreichbarkeit auch die Besonderheiten der Tagespflegestelle zu beschreiben und hervorzuheben. Die von den Kindertagespflegepersonen gemachten Angaben werden dann erstmalig im Sommer 2021 in die Vermittlungsvorschläge an die Eltern einfließen und geben einen individuellen Einblick in das Betreuungsangebot.
Das Bundesgesundheitsministerium hat gestern die Prioritätenliste in Bezug auf den Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Kindertagespflegepersonen werden nun, zusammen mit der Gruppe der Erzieher*innen und Lehrer*innen, in der Gruppe mit „erhöhter Priorität“ genannt. Kindertagespflegepersonen (insofern sie nicht als Personen mit Vorerkrankungen bereits in einer höheren Prioritätengruppe sind)sind nun in §4 Abs. 1 Nr. 8. als Berufsgruppe genannt.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen in Bezug auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen in der Kindertagespflege (vgl. § 51 Absatz 1 Satz 1 KiBiz) wurde der Antrag auf Förderleistung geändert.
Bitte nutzen Sie ab sofort ausschließlich das neue Formular.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die neuen "Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege" veröffentlicht.
Auch im kommenden Jahr bietet der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) im Rahmen einer Projektförderung durch das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) eine vertrauliche Rechts- und Steuerberatung im Handlungsfeld Kindertagespflege in NRW durch die Rechtsanwältin Iris Vierheller und die Steuerberaterin Cornelia Teichmann-Krauth an.