Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln. Zusätzlich erhalten Sie drei Mal jährlich unseren Newsletter mit zusammengefassten Informationen und Neuerungen per E-Mail.
Das Jugendamt der Stadt Köln hat das Formular etwas angepasst.
Das MKFFI bietet eine Arbeitsschutz-Beratungs-Hotline an. Die Anrufenden können sich zu auftretenden Fragen im Hinblick auf die Themen Arbeitsschutz / Schutz von Beschäftigten und Kindern / Infektionsprävention und Hygienestandards beraten lassen
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bedankt sich in einem Video bei allen Kindertagespflegepersonen, die sich um die Betreuung und das Wohl der Jüngsten kümmern.
Alle Kinder die von einer Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis ohne öffentliche Förderung betreut werden, müssen ab sofort mit neuem Formular gemeldet werden. Andernfalls sind die Kinder innerhalb der Kindertagespflege nicht über die Unfallkasse abgesichert.
Das Ministerium NRW hat eine Information zur Finanzierung von Kindertagesbetreuungsangeboten veröffentlicht
Wir haben Informationen zur Kindertagespflege in verschiedenen Sprachen für Sie zusammengestellt.
Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen zur Kindertagespflege sowie zur Eingewöhnung bei einer Kindertagespflegeperson (Bundesverband für Kindertagespflege e.V.)
Zudem haben wir einen eigenen Leitfaden erstellt, der unsere Arbeit in der Kontaktstelle erläutert und den Familien unseren Auftrag näherbringen und erläutern soll.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weist auf neue Leitfäden der Unfallkasse NRW hin.
Das Ergebnis der Beratungen der Unfallkassen zu den Auswirkungen eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 19.06.2018 (B 2 U 2/17 R), in dem darauf eingegangen wird, unter welchen Rahmenbedingungen ein Tageskind unter dem Versicherungsschutz der Unfallkasse steht, liegt nun vor.
Die Unfallkassen geben ihre bisherige Rechtsauffassung auf, dass alle Tageskinder, die durch berechtigte Kindertagespflegepersonen (mit Pflegeerlaubnis) betreut werden, unfallversichert sind, auch wenn die Tageskinder dem Jugendamt bzw. der beauftragten Fachvermittlungsstelle nicht gemeldet wurden.