Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln. Zusätzlich erhalten Sie drei Mal jährlich unseren Newsletter mit zusammengefassten Informationen und Neuerungen per E-Mail.

Betriebskostenpauschale auf 400 € erhöht

Die Betriebskostenpauschale ist ab diesem Jahr auf 400 € angehoben worden. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 06.04.2023 bekannt gegeben.

10. Auflage „Was bleibt“ veröffentlicht

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. hat die 10. Auflage "Was bleibt?!" veröffentlicht.
Kindertagespflegepersonen finden in dieser Broschüre Tipps und Informationen zur Besteuerung des EInkommens und den sozialversicherungstechnischen Auswirkungen.

14. Auflage Handreichung Kindertagespflege NRW

Am 15. April 2023 wurde die aktualisierte Handreichung Kindertagespflege NRW veröffentlicht.

Energiepreispauschale (EPP) auch für selbständige Kindertagespflegepersonen

Die Bundesregierung zahlt aufgrund steigender Energiekosten derzeit eine Energiepauschale in Höhe von 300€ über die Arbeitgeber:innen an die Arbeitnehmer:innen aus. Auch selbständige Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit,diesen Zuschuss über die Einkommenssteuer in Anspruch zu nehmen.

Neue Arbeitshilfe „Kinderrechte stärken! Selbstevaluation zur Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung“

Anlässlich des 30jährigen Ratifizierungsjubiläums der UN-Kinderrechtskonvention hat "Der Paritätische" eine neue Arbeitshilfe herausgegeben: „Kinderrechte stärken! Selbstevaluation zur Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung“.

Neues Formular Antrag auf Förderung 04/2022

Die Stadt Köln hat den Antrag auf Förderung aktualisert. Diesen finden Sie in den Downloads

Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung – Informationen vom MKFFI

Neues Informationsschreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zur Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle.

Neue Muster-Betreuungsvereinbarung des Landesverbandes Kindertagespfllege NRW

Der Landesverband Kindertagespflege NRW hat die Nusterbetreuungsvereinbarung im November 2021 aktualisiert.