Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.

Aktualisierung der Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die „Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“ aktualisiert und zum 01.01.2026 neu veröffentlicht.

Aktualisierte Fortbildungsübersicht

Wir haben die Fortbildungen auf unserer Website neu sortiert. Erste-Hilfe-Kurse sowie Kinderschutz-Fortbildungen sind nun über ein eigenes Suchkästchen leichter zu finden. Auch auf dem Fortbildungsnachweis für die Fachdienststelle Kindertagespflege kann zur besseren Übersicht eine Kinderschutzschulung mit einem eigenen Kästchen markiert werden.

Anlage Information zu Bildung und Teilhabe/ BuT

Eltern erhalten zusätzlich zu den bisherige E-Mailanlagen mit jedem Vermittlungsvorschlag eine Information zu Bildung und Teilhabe, mit der Möglichkeit, bei Bewilligung eine Kostenerstattung für das Mittagessen in der Kindertagespflege zu erhalten. Den weiterführenden Link zu den Informationen, die Eltern im Rahmen der Vermittlung erhalten, finden Sie im Volltext.

Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten

Die Kindertagespflege zählt mittlerweile als Gemeinschaftseinrichtung, § 33 Abs. 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Somit sind die in § 6 IfSG gelisteten meldepflichtigen Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden, auch wenn es sich um einen Verdacht handelt. Bitte informieren Sie zudem die Fachdienststelle Kindertagespflege der Stadt Köln. Nicht alle meldepflichtigen Krankheiten sind vom Namen her in diesem Paragrafen gelistet. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte beim Gesundheitsamt nach.
Eine Wiederzulassungsliste hinsichtlich verschiedener Krankheiten des Landeszentrum für Gesundheit NRW finden Sie im folgenden Text.

Stichtagsregelung Ü3

Da es immer wieder zu Nachfragen oder Unsicherheiten bezüglich der Betreuung bei Ü3 Kindern kommt, finden Sie im folgenden Artikel die Definition der Stichtagsregelung.

Bildung und Teilhabe (BuT)

Die Kurzinformation zu Bildung und Teilhabe ist überarbeitet. Unser Ziel ist es, Kindertagespflegepersonen und Eltern besser zu unterstützen, damit Teilhabe und ein kostenloses Mittagessen möglich sind. Weiterführende Informationen sowie die benötigten Dokumente finden Sie im weiterführenden Artikel.

Informationen für Eltern zur Vertretung

Seit September 2025 informieren wir regelmäßig alle Familien nach der Eingewöhnungszeit zum Thema Vertretung. Die Eltern werden per E-Mail über die Vertretungsmodelle in Köln informiert und über die Möglichkeit, eine Vertretungsanfrage bei uns zu stellen, wenn die Betreuung wegen Krankheit ausfallen sollte. Gerne können Sie Eltern mit Vertretungsbedarf oder Fragen zum Thema an uns weiterleiten: https://www.kindertagespflege-koeln.de/eltern/vertretung/

Modellprojekt: Springer: innen als Vertretungsmodell in der Kindertagespflege

Im Ratsbeschluss vom 04.09.2025 wurden die Weichen für ein weiteres Vertretungsmodell in Köln gelegt - das Springermodell mit mobilen Vertretungs-Kindertagespflegepersonen kann als Modellprojekt starten. Die mobilen Springerkräfte können zukünftig Kindertagespflegepersonen ohne bisherige Vertretungslösung für Ausfallzeiten in ihren angemieteten Räumlichkeiten vertreten. Aktuell arbeiten der Träger wir für pänz e.V. und die Kontaktstelle Kindertagespflege intensiv daran, dass das neue Vertretungsmodell baldmöglichst starten kann. Wir werden alle Kindertagespflegepersonen rechtzeitig zu den Details und zum Ablauf des Modellprojekts per E-Mail und auf unserer Homepage informieren.

Wir freuen uns auf den Start eines weiteren Vertretungsmodells in Köln!