Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.

Personelles in der Kontaktstelle

Seit März gibt es personelle Verstärkung im Team Süd-Ost und zum Monatsende verabschieden wir eine langjährige Kollegin in den Ruhestand.

Kostenlose Rechts- und Steuerberatung auch in 2025

Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) bietet im Rahmen einer Projektförderung durch das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) eine vertrauliche
Rechts- und Steuerberatung im Handlungsfeld Kindertagespflege in NRW durch die Rechtsanwältin Iris Vierheller und die Steuerberaterin Cornelia Teichmann-Krauth an.

Vortrag „Kinderrechtsbasierter Kinderschutz in der Kindertagespflege“

Den Vortrag von Prof. Dr. Jörg Maywald "Kinderrechtsbasierter Kinderschutz in der Kindertagespflege" anlässlich des 10 Kölner Fachtags Kindertagespflege am 12.04.2024 finden Sie hier nochmal zum Nachlesen

Neues Formular zum Nachweis von Fortbildungen

Die Fachdienststelle Kindertagespflege stellt ein neues Formular zum Nachweis der Fortbildungsstunden für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.

Antragsformular (anteilige) Erstattung Sozialversicherungsbeiträge aktualisiert

Die Stadt Köln hat den "Antrag auf anteilige Erstattung von Leistungen nach § 23 Abs. 2 SGB VIII" aktualisiert.

Betriebskostenpauschale auf 400 € erhöht

Die Betriebskostenpauschale ist ab diesem Jahr auf 400 € angehoben worden. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 06.04.2023 bekannt gegeben.

10. Auflage „Was bleibt“ veröffentlicht

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. hat die 10. Auflage "Was bleibt?!" veröffentlicht.
Kindertagespflegepersonen finden in dieser Broschüre Tipps und Informationen zur Besteuerung des EInkommens und den sozialversicherungstechnischen Auswirkungen.

Energiepreispauschale (EPP) auch für selbständige Kindertagespflegepersonen

Die Bundesregierung zahlt aufgrund steigender Energiekosten derzeit eine Energiepauschale in Höhe von 300€ über die Arbeitgeber:innen an die Arbeitnehmer:innen aus. Auch selbständige Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit,diesen Zuschuss über die Einkommenssteuer in Anspruch zu nehmen.