Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.
Seit März gibt es personelle Verstärkung im Team Süd-Ost und zum Monatsende verabschieden wir eine langjährige Kollegin in den Ruhestand.
Der Landesverband Kindertagespflege NRW e.V. (LV KTP NRW) bietet im Rahmen einer Projektförderung durch das NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) eine vertrauliche
Rechts- und Steuerberatung im Handlungsfeld Kindertagespflege in NRW durch die Rechtsanwältin Iris Vierheller und die Steuerberaterin Cornelia Teichmann-Krauth an.
Den Vortrag von Prof. Dr. Jörg Maywald "Kinderrechtsbasierter Kinderschutz in der Kindertagespflege" anlässlich des 10 Kölner Fachtags Kindertagespflege am 12.04.2024 finden Sie hier nochmal zum Nachlesen
Die Fachdienststelle Kindertagespflege stellt ein neues Formular zum Nachweis der Fortbildungsstunden für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.
Die Stadt Köln hat den "Antrag auf anteilige Erstattung von Leistungen nach § 23 Abs. 2 SGB VIII" aktualisiert.
Die Betriebskostenpauschale ist ab diesem Jahr auf 400 € angehoben worden. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 06.04.2023 bekannt gegeben.
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. hat die 10. Auflage "Was bleibt?!" veröffentlicht.
Kindertagespflegepersonen finden in dieser Broschüre Tipps und Informationen zur Besteuerung des EInkommens und den sozialversicherungstechnischen Auswirkungen.
Die Bundesregierung zahlt aufgrund steigender Energiekosten derzeit eine Energiepauschale in Höhe von 300€ über die Arbeitgeber:innen an die Arbeitnehmer:innen aus. Auch selbständige Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit,diesen Zuschuss über die Einkommenssteuer in Anspruch zu nehmen.