Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.
Die Zahlen zum Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer sowie die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge werden zum 01.01.2020 angepasst. Eine kurze Übersicht der aktuellen Zahlen finden Sie hier
Die Expertenrunde hat sich in den vergangenen Wochen mit dem Thema Lebensmittelhygiene in der Großtagespflege beschäftigt und abschließend eine Übersicht zu den Zuständigkeiten der vier verschiednenen Ämter herausgegeben.
Der LVR hat eine neue Broschüre zur Medikamentengabe herausgegeben.
Wichtige Informationen zum Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin zusammengefasst.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat einen Flyer zum Thema "Alltagsintegrierte Sprachbildung in der Kindertagespflege" herausgegeben.
Für Kindertagespflegepersonen ebenso wie für andere sog. "Kleinselbstständige" gilt ab 01.01.2019 eine neue die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und Selbstständige.
Der Landesverband Kindertagespflege NRW fasst Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung für Kindertagespflegepersonen zusammen.
Die Stadt Köln hat häufige Fragen und Antworten zur Kindertagespflege zusammengefasst und auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Der Bundesverband Kindertagespflege e.V. hat die wichtigsten Fragen zur Datenschutzgundverordnung zusammen gefasst.