Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.

Zahlung der laufenden Geldleistung durch das Jugendamt

Das Jugendamt der Stadt Köln teilt mit, dass die Zahlungen der Geldleistung für Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII zum letzten Werktag eines Monats für den Folgemonat angewiesen werden.