Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.

Neuer Erlaß des MKFFI NRW zum Verbot der Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weist im Erlass vom 19.08.2020 darauf hin, dass das Verbot der Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge auch mit in Kraft treten des KiBiz am 01.08.2020 bestehen bleibt.

Antrag auf anteilige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wurde aktualisiert

Das Jugendamt der Stadt Köln hat das Formular etwas angepasst.

Neues Formular Meldung für Kinder ohne öffentliche Förderung

Alle Kinder die von einer Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis ohne öffentliche Förderung betreut werden, müssen ab sofort mit neuem Formular gemeldet werden. Andernfalls sind die Kinder innerhalb der Kindertagespflege nicht über die Unfallkasse abgesichert.

Informationen zur Kindertagespflege in verschiedenen Sprachen

Wir haben Informationen zur Kindertagespflege in verschiedenen Sprachen für Sie zusammengestellt.

Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen zur Kindertagespflege sowie zur Eingewöhnung bei einer Kindertagespflegeperson (Bundesverband für Kindertagespflege e.V.)

Zudem haben wir einen eigenen Leitfaden erstellt, der unsere Arbeit in der Kontaktstelle erläutert und den Familien unseren Auftrag näherbringen und erläutern soll.

Neue Leitfäden der Unfallkasse NRW für die Kindertagespflege

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weist auf neue Leitfäden der Unfallkasse NRW hin.

Unfallversicherung von Tageskindern – nur bei Vermittlung durch Fachvermittlung

Das Ergebnis der Beratungen der Unfallkassen zu den Auswirkungen eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 19.06.2018 (B 2 U 2/17 R), in dem darauf eingegangen wird, unter welchen Rahmenbedingungen ein Tageskind unter dem Versicherungsschutz der Unfallkasse steht, liegt nun vor.

Die Unfallkassen geben ihre bisherige Rechtsauffassung auf, dass alle Tageskinder, die durch berechtigte Kindertagespflegepersonen (mit Pflegeerlaubnis) betreut werden, unfallversichert sind, auch wenn die Tageskinder dem Jugendamt bzw. der beauftragten Fachvermittlungsstelle nicht gemeldet wurden. 

Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung von Kindertagespflegepersonen

Die Zahlen zum Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer sowie die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge werden zum 01.01.2020 angepasst. Eine kurze Übersicht der aktuellen Zahlen finden Sie hier

Lebensmittelhygiene in der Großtagespflege

Die Expertenrunde hat sich in den vergangenen Wochen mit dem Thema Lebensmittelhygiene in der Großtagespflege beschäftigt und abschließend eine Übersicht zu den Zuständigkeiten der vier verschiednenen Ämter herausgegeben.