Wir informieren Sie in dieser Rubrik über Neuerungen der Stadt Köln, des Landes und des Bundes, über rechtliche und steuerrechtliche Veränderungen sowie über Veränderungen in der Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.
Anlässlich des 30jährigen Ratifizierungsjubiläums der UN-Kinderrechtskonvention hat "Der Paritätische" eine neue Arbeitshilfe herausgegeben: „Kinderrechte stärken! Selbstevaluation zur Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung“.
Der Landesverband Kindertagespflege NRW hat die Nusterbetreuungsvereinbarung im November 2021 aktualisiert.
Die Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Kindertagespflege- damit es allen gut geht" wurde im Juli 2021 aktualisiert. Sie unterstützt die Kindertagespflegeperson bei der sicheren und gesunden Betreuung der Kinder und gibt Hinweise für die eigene Sicherheit und Gesundheit.
Aus "Tagespflege" wird "Kindertagespflege"! Neben dieser begrifflichen Veränderung wurden am 22.04.2021 vom Bundestag im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) weitere Änderungen, auch die Kindertagespflege betreffend, beschlossen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weist im Erlass vom 19.08.2020 darauf hin, dass das Verbot der Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge auch mit in Kraft treten des KiBiz am 01.08.2020 bestehen bleibt.
Das Jugendamt der Stadt Köln hat das Formular etwas angepasst.
Alle Kinder die von einer Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis ohne öffentliche Förderung betreut werden, müssen ab sofort mit neuem Formular gemeldet werden. Andernfalls sind die Kinder innerhalb der Kindertagespflege nicht über die Unfallkasse abgesichert.
Wir haben Informationen zur Kindertagespflege in verschiedenen Sprachen für Sie zusammengestellt.
Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen zur Kindertagespflege sowie zur Eingewöhnung bei einer Kindertagespflegeperson (Bundesverband für Kindertagespflege e.V.)
Zudem haben wir einen eigenen Leitfaden erstellt, der unsere Arbeit in der Kontaktstelle erläutert und den Familien unseren Auftrag näherbringen und erläutern soll.